Ihr gutes Recht | Restaurierung und Recht – Die häufigsten Fehler und wie man sie vermeidet
Die Durchführung einer Fahrzeugrestaurierung zieht sich typischerweise über längere Zeit hin und beinhaltet die Leistung mehrerer Gewerke, also zum Beispiel mechanische Arbeiten an Motor, Blecharbeiten an der Karosserie, Lackierung, Sattlerarbeiten etc. Es liegt auf der Hand, dass im Themenfeld Restaurierung und Recht einiges Streitpotenzial angelegt ist.
Wir betrachten hier die häufigsten Fehler von A wie Auftrag bis Z wie Zulassung. Vor allem aber zeigen wir die passenden Lösungsmöglichkeiten dazu.
Restaurierung und Recht | Auftrag
Die Durchführung einer Restaurierung zieht sich häufig über längere Zeit hin und beinhaltet mehrere Gewerke. Im Zuge dessen ist es besonders wichtig, klar und eindeutig zu definieren, was Auftragsbestandteil ist und was nicht. Trifft man nach fünf Jahren Restaurierung wieder aufeinander ist häufig die Erinnerung daran verblasst, was denn nun tatsächlich in Auftrag gegeben wurde und was nicht, vor diesem Hintergrund sollte der Auftragsumfang eindeutig dokumentiert werden.
Mit „Dokumentation“ ist hier nicht nur die eigene Notiz gemeint, sondern auch die wechselseitige Erklärung, also das Einverständnis des Auftraggebers. Dies muss nicht zwingend handschriftlich mit Unterschrift erfolgen, ein Restaurierungsauftrag ist nicht formgebunden, E-Mails reichen aus, bitte aber eindeutig.
Restaurierung und Recht | Zusatzaufträge
Besondere Obacht sollte hierbei der nachträglichen Veränderung des Auftragsumfanges gewidmet werden. Im Laufe der Zusammenarbeit ergeben sich häufig Zusatzwünsche oder Änderungen. Hierbei sollte klargestellt werden, dass derartige Wünsche nicht nur eine Präzisierung des bereits vorhandenen Auftrages sind, sondern ein Zusatzauftrag und somit zusätzliche Kosten nach sich ziehen.
Restaurierung und Recht | Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind aus Sicht des Unternehmers heikel. Kostenvoranschläge haben schließlich eine rechtliche Bindungswirkung. Der Unternehmer muss nämlich dann, wenn sich eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlages abzeichnet eine Weisung des Auftraggebers einholen. Dies bedingt schon, dass parallel zum Arbeitsfortschritt auch parallel die Abrechnung fortgeschrieben wird, um überhaupt zu bemerken, wann sich eine Überschreitung des Kostenvoranschlages abzeichnet. Sofern sich diese dann abzeichnet, ist eine Weisung des Auftraggebers einzuholen, ob die Arbeiten abgebrochen oder fortgeführt werden sollen.
Restaurierung und Recht | Stundenzettel
In aller Regel werden die handwerklichen Leistungen abgerechnet, indem die verwendeten Ersatzteile und die benötigten Stunden nach einem Stundenverrechnungssatz abgerechnet werden. Dies setzt aber voraus, dass der Unternehmer im Zweifelsfalle die angefallenen Stunden benennen und konkretisieren kann, also darlegen kann, wer wann welche Tätigkeit zur Auftragserfüllung erbracht hat. Dies ist faktisch nur dann möglich, wenn sorgfältig Stundenzettel geschrieben werden. Dies bedeutet, dass zusammen mit dem Arbeitsfortschritt Stundenzettel geführt werden und nicht etwa erst dann, wenn eine Abrechnung ansteht. Idealerweise schreibt der Mitarbeiter täglich seine Arbeiten auf einem Papier auf und zeichnet dies auch ab. Sofern derart vorgegangen wird, bietet dies den Vorteil, dass das Anfallen der Stunden mittels des Stundenzettels als Urkunde nachgewiesen werden kann.
Restaurierung und Recht | Abschlagsrechnungen
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Vergütung bei Abnahme fällig wird.
Alternativ sieht der Gesetzgeber zwar auch vor, dass nach Wertfortschritt des zu erstellenden Werkes abgerechnet werden kann. Die Durchführung der Restauration beinhaltet aber nicht mit jeder Arbeitsstunde auch einen Wertzuwachs des Fahrzeuges, weshalb der Unternehmer klug beraten ist, sich in den Vertrag Abschlagsrechnungen vorzubehalten. Der Vertrag sollte eine Aussage dazu treffen, dass Abschlagsrechnungen möglich sind und in welchem Turnus.
Restaurierung und Recht | Abnahme
Im Werkvertrag beginnt die Gewährleistungszeit – und die Fälligkeit der Vergütung- mit der sogenannten Abnahme. Die Abnahme ist die Erklärung des Kunden, dass die werkvertraglich geschuldete Leistung im Wesentlichen erbracht wurde.
Der Werkunternehmer sollte also das Fahrzeug seinem Kunden nicht einfach übergeben, sondern mit ihm eine gemeinsame Probefahrt durchführen und dann eine Abnahmeerklärung zur Unterzeichnung vorlegen.
Restaurierung und Recht | Werkunternehmerpfandrecht/Zurückbehaltungsrecht
Wegen seiner Werklohnvergütung hat der Unternehmer ein Werkunternehmerpfandrecht beziehungsweise Zurückbehaltungsrecht. Der Werkunternehmer sollte sich daher vergewissern, dass das zu bearbeitende Fahrzeug auch im Eigentum des Auftraggebers steht. Zwar können sich die Begriffe des Fahrzeughalters und des Eigentümers durchaus unterscheiden, gleichwohl schadet ein Blick in die Fahrzeugpapiere nicht, ist der Auftraggeber dort als Halter eingetragen, mag dies als gewisses Indiz dafür angesehen werden, dass der Halter auch Eigentümer ist. Gleichwohl sollte der Werkunternehmer den Auftraggeber auch Fragen, ob das Fahrzeug in seinem Eigentum steht und dies in dem Auftrag auch dokumentieren.
Ferner verliert der Werkunternehmer Zurückbehaltung und Werkunternehmerpfandrecht dann, wenn er das Fahrzeug herausgibt. Dies bedeutet im Klartext, dass das Fahrzeug erst mit Zahlung der Werkvergütung herausgegeben werden kann.
Restaurierung und Recht | Zulassung
Häufig ist Gegenstand einer Restaurierung auch der Umstand, dass Fahrzeug gegenüber dem Zustand, indem es eine Betriebserlaubnis hat zu verändern. Sei es eine Leistungssteigerung durch Einbau anderer Vergaser oder durch Einbau einer anderen Auspuffanlage. All solche Aspekte haben Einfluss auf die Betriebserlaubnis, die bei solchen Veränderungen erlischt, die Einfluss auf die Betriebssicherheit und das Emissionsverhalten eines Fahrzeuges haben.
Der Werkunternehmer sollte darauf nicht nur dokumentiert hinweisen, sondern im Zuge des Auftrages auch klarstellen, ob ein genehmigungsfähiger Zustand geschuldet ist und ob die Einholung der Betriebserlaubnis mit Gegenstand des Auftrages ist.
Gerade bei derartig langfristigen Projekten wie einer Restaurierung gilt wohl, dass miteinander sprechen, späteren Ärger vermeidet.
Fotos BMW AG, Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG
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