1935 | Rolls-Royce Phantom II
Rolls-Royce Phantom II Gurney Nutting Limousine de Ville
Rolls-Royce Phantom II Gurney Nutting Limousine de Ville
Rolls-Royce Phantom II Gurney Nutting Limousine de Ville
Rolls-Royce Phantom II Gurney Nutting Limousine de Ville
Getriebe: 4 Gänge, Schaltgetriebe
Antrieb: Hinterradantrieb
Leergewicht: 2.660 kg
Referenznummer: 0001656
Hersteller: Classic Park Koppenhoefstraat 14 5283VK BOXTEL, NL 0411605000 http://www.classicpark.nl info@classicpark.nl
Die Marke Rolls-Royce ist seit jeher für ihre außergewöhnlich großen und luxuriösen Limousinen bekannt. Das erste Rolls-Royce-Modell, das diesen Ruf nachhaltig begründete, war der Silver Ghost. Im Jahr 1925 wurde der Silver Ghost vom Phantom I abgelöst. Seitdem steht der Name „Phantom“ für das Höchstmaß an Luxus und Repräsentation, das die Automobilwelt zu bieten hat. Und das seit mehr als 100 Jahren.
Der Phantom II löste 1929 den Phantom I ab. Sein Antrieb war ein 7.668 cm³ großer Reihensechszylindermotor, der genügend Leistung bot, um die schweren Karosserien mühelos durch den Verkehr zu bewegen.
Gurney Nutting zählte zu Beginn des vergangenen Jahrhunderts zu den bekanntesten britischen Karosseriebauern. Das Unternehmen fertigte Karosserien für zahlreiche Automobilmarken und eine große Zahl namhafter Kunden. Viele Rolls-Royce-Fahrzeuge wurden mit einer Limousinenkarosserie ausgestattet. Charakteristisch für diese Bauform war der weit nach hinten reichende Fahrgastraum, wobei sich die Rücksitzbank üblicherweise über der Hinterachse befand.
Eine weitere bekannte Karosserieform war die Sedanca de Ville. Bei dieser Ausführung ließ sich das Dachsegment über dem Fahrer abnehmen, während sich hinter den Vordersitzen ein geschlossener Fahrgastraum befand. Wurde diese Bauform auf einem großen Limousinenchassis realisiert, sprach man von einer Limousine de Ville.
Die meisten Limousinen wurden von einem eigens angestellten Chauffeur gefahren, während der Eigentümer im großzügigen und komfortablen Fond Platz nahm. Der Chauffeur musste sich mit einer lederbezogenen Sitzbank begnügen, während der Besitzer im Fond die exklusivsten verfügbaren Stoffbezüge genießen konnte.
Der bei Classic Park angebotene Rolls-Royce Phantom II Gurney Nutting Limousine de Ville trägt die Fahrgestellnummer 12UK und wurde ursprünglich neu nach Großbritannien ausgeliefert. Erster Eigentümer war Peter F. Jackson, der das Fahrzeug im Mai 1935 in Empfang nahm. Im November 1989 erhielt der Wagen seine niederländische Zulassung. 1992 ging er in den Besitz des Eigentümers über, der ihn beeindruckende 34 Jahre lang behielt.
Der Verkauf erfolgt aus dem Nachlass eines hoch geschätzten Rolls-Royce- und Bentley-Experten. Über all die Jahre wurde das Fahrzeug mit größter Sorgfalt behandelt und fachgerecht gewartet.
Der Lack weist eine wunderschöne Patina auf und ist vermutlich noch weitgehend original. Auch der Innenraum scheint sich größtenteils im Originalzustand zu befinden. Das Leder zeigt Gebrauchsspuren, befindet sich jedoch angesichts des Alters in einem außergewöhnlich guten Zustand. Gleiches gilt für die Stoffpolsterung im Fond. Der Sechszylindermotor läuft angenehm ruhig und gleichmäßig. Dieser Rolls-Royce strahlt 90 Jahre Automobilgeschichte aus, die er in bemerkenswert gutem Zustand überstanden hat.
Die Kernaktivitäten von Classic Park sind der An- und Verkauf sowie der Kommissionsverkauf von klassischen und exklusiven Automobilen. Sie finden uns in Boxtel, das zwischen Eindhoven und 's-Hertogenbosch liegt (10 Autominuten nördlich von Eindhoven und dem Flughafen Eindhoven). Von Venlo (deutsche Grenze) sind es 80 km und Amsterdam Schiphol ist 100 km entfernt.
Classic Park hat durchschnittlich 100 Autos auf Lager, die im Classic Park Museum in Boxtel ansprechend ausgestellt sind.
Das hier beschriebene Auto unterliegt Preisänderungen, (Tekst)fehlern und Änderungen der Verfügbarkeit. Den vollständigen Bildergalerie und die Verfügbarkeit finden Sie auf unserer Website www.classicpark.nl. Wir können die genaue Laufleistung verschiedener Oldtimer nicht garantieren. Die von uns angegebenen Zählerstände sind gelesene Zählerstände, sofern im Text nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Es wurden zudem keine Angaben zur geschuldeten Kraftfahrzeugsteuer gemacht, da die steuerrechtlichen Regelungen länder- bzw. regionsabhängig variieren. Ein Hinweis auf die Kraftfahrzeugsteuer oder der angeführte Steuersatz kann daher unzutreffend sein. Aus dieser Anzeige können keine Rechte abgeleitet werden.
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