Warum fundierte Wertgutachten für Besitzer von Old- und Youngtimern wichtig sind
190% durchschnittliche Preissteigerung in zehn Jahren attestiert der Knight Frank Luxury Investment Index der Klasse „Cars“. Vor diesem Hintergrund konnten in den letzten Jahren viele Stammtischdiskussionen über den Kauf- und Verkauf von Sammlerfahrzeugen beobachtet werden. Und so avancierte der eigene Klassiker schnell zum alternativen Investment und Anlagegut oder diente gar der Altersversorgung.
Pauschal von der Hand zu weisen ist diese Diskussion nicht – erstaunlicherweise wird das Thema Wertefundierung und -Absicherung jedoch auch oft ignoriert. Die inzwischen deutschlandweit deutlich strikter ausgelegte H-Abnahme nach § 23 StVZO und § 2 Nr. 22 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FSV) durch geschulte Prüfingenieure basiert zwar auf einem grundsätzlich guten Pflege- und Erhaltungszustand sowie einer gewissen Authentizität der relevantesten Baugruppen, definiert aber keinerlei Mindest-Zustandsnoten oder gar Wertegerüste für echte Sammlerfahrzeuge.
Wie erzielt man Top-Preise?
Eine genauere Betrachtung des Marktes zeigt, dass insbesondere Belege für den Zustand und die Historie eines Fahrzeuges die Werte positive beeinflussen. Egal ob restauriert oder weitestgehend unberührt – wer Top-Preise erzielen möchte, der ist gut daran beraten, den Wert des eigenen Old- oder Youngtimers in regelmäßigen Abständen von neutraler dritter Stelle mit einem Wertgutachten zu untermauern.
Auch wenn die größten Oldtimer-Versicherungen im Rahmen ihrer Akquisitionsbemühungen die Wertegrenzen für die so genannte Selbstbewertung immer weiter hoch schrauben, so ist bei fast allen Versicherungsunternehmen auch heute nur ein vollwertiges Wertgutachten eine echte Wertegarantie.

Was passiert im Schadenfall?
Insbesondere das Worst-Case-Szenario einer Kaskoabwicklung kann problematisch sein. So ist zum Beispiel ein aktuelles Gutachten für den Fall eines Diebstahls unbedingt ratsam. Schließlich wäre ohne ein solches nichts mehr vorhanden, was der Geschädigte zur Wertermittlung vorlegen könnte. Der Fahrzeug-Besitzer muss also den Nachweis seines Schadens allein mit der Papierform führen. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass es nicht ausreicht, das reine Ergebnis einer Bewertung – also die Zustandsnote – zu dokumentieren. Vielmehr ist es zudem erforderlich, dass auch der Weg zu dieser Zustandsnote aus dem Gutachten ersichtlich wird und für einen anderen Sachverständigen herleitbar ist – beispielsweise durch eine Dokumentation der Lackschichtenstärke.
Fazit
Wer also im Schadenfall nicht auf einer Pauschalbewertung seines in vielfältigen Zuständen angebotenen Old- oder Youngtimers sitzen bleiben möchte, der sollte den Zustand und Wert seines eigenen Fahrzeuges alle zwei bis drei Jahre durch ein aktuelles Wertgutachten dokumentieren.
Mit einer deutschlandweiten Abdeckung von über 300 Sachverständigen führt der einfachste Weg zum Wertgutachten über das Internet zu CT Inspections. Akzeptiert wird dieser Standard nicht nur von allen gängigen Oldtimerversicherungen, er ist überdies ebenfalls als digitaler Prozess durch die TÜV Rheinland Cert GmbH zertifiziert.
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