Sicher Klassiker verkaufen: Tipps für Verkäufer

Sicher Klassiker verkaufen

Classic Trader dient als internationaler Marktplatz als Treffpunkt für Verkäufer klassischer Automobile und Motorräder und ihre potentiellen Käufer. Weltweit. Damit der Verkauf eines Klassikers nicht zum Reinfall wird haben wir einige Tipps zum Thema „Sicher Klassiker verkaufen“ zusammengetragen.

Wir haben für Sie einige gängige Betrugsarten zusammengetragen, um Sie erstens darüber zu informieren, welche „Fallen“ möglicherweise auf Sie warten; und um Sie zweitens so gut vorzubereiten, dass Sie diese und die Betrüger dahinter umschiffen.

Sicher Klassiker verkaufen – VorSicht vor diesen Betrugsmaschen

Es gibt eine Vielzahl von Betrugsarten, mit denen vermeintliche Kaufinteressenten versuchen können, Sie über den Tisch zu ziehen. Die bekanntesten Betrugsarten stellen wir Ihnen im Folgenden vor, damit Sie vor diesen gefeit sind.

1. Das Fahrzeug wird vermeintlich durch Dritte abgeholt

Sie haben ein Fahrzeug inseriert und werden von einem interessierten potenziellen Käufer kontaktiert. Er oder sie erklärt, dass Kaufinteresse besteht, das Auto aber nicht selbst abgeholt werden kann und hierfür eine Spedition, also eine „dritte Partei“ beauftragt würde. Zur sofortigen Ausräumung von eventuell aufkommender Skepsis und Zweifeln auf Ihrer Seite bietet der angebliche Käufer an, vorab eine Zahlungsbestätigung eines Online-Bezahlsystems zuzuschicken, was die meisten Verkäufer vorerst überzeugt.

Beim Übergabetermin wird das Fahrzeug wie vereinbart vom beauftragten Dritten, der Spedition, abgeholt und in der Regel eine entsprechende Bestätigung ausgehändigt. Im Rahmen der Betrugsmasche offenbart sich an dieser Stelle der angeblich interessierte Käufer als Betrüger. Er behauptet, dass das Fahrzeug nie bei ihm eingetroffen ist, friert den Geldtransfer im Online-Bezahlsystems ein und schiebt Ihnen den schwarzen Peter zu.

Hier wird der eigentlich im Grundsatz sinnvolle Käuferschutz von Online-Bezahlsystemen durch die Betrüger ausgehebelt. Da der Verkäufer anhand der Bestätigung der Spedition jedoch nicht eindeutig nachweisen kann, dass der Käufer das Auto erhalten hat, wird dem Käufer im Regelfall nach einigen Wochen das Geld zugesprochen. Und Ihr Fahrzeug ist erstmal weg. Sollte ein vermeintlicher Käufer dieses Verfahren vorschlagen, sprechen Sie aktiv die Problematik an.

Auch in Verbindung mit Finanzierung oder Leasing gibt es eine dreiste Betrugsmasche: das Geschäft wird komplett online abgewickelt, bei der Fahrzeugabholung wird kurzfristig ein bevollmächtigte Person angekündigt. Seien Sie sich bewusst, dass Sie aber für die Finanzierung die Identität des Käufers kontrollieren müssen. Denn Banken sind nicht zur Auszahlung verpflichtet, wenn das Fahrzeug nicht nachweislich vom echten Käufer übernommen wird. Ansonsten riskieren Sie einen Totalverlust.

Alternativ: Der doppelte Betrug

Im Rahmen einer Abwandlung dieser Masche lässt sich ein vermeintlicher Käufer bei einem persönlichen Treffen mit Ihnen, dem Verkäufer, zur Kaufvertragsunterzeichnung oder Fahrzeugübergabe von einem Dritten vertreten. Es werden zum Nachweis, dass alles korrekt verläuft, eine Vollmacht zur stellvertretenden Vertragsunterzeichnung (nachher als gefälscht proklamiert) und Kopien von Ausweispapieren des vermeintlichen Käufers vorgelegt. Die Ausweispapiere gehören meist einem Dritten, dem diese zuvor zu genau dieser Verwendung gestohlen wurden. Zusätzlich wird ein gefälschter Beleg der Überweisung des Kaufpreises per E-Mail vorgelegt. Im Anschluss an diese Aktion wird das Fahrzeug an einen weiteren, ahnungslosen Käufer weiterverkauft. Hier findet nur den „doppelte Betrug“ statt. Der Anschluss-Käufer kann an dem erschwindelten Kfz, das ihm unrechtmäßig verkauft wurde, kein Eigentum erwerben und wird es im Zweifel an den ursprünglichen Eigentümer herausgeben müssen. Währenddessen hat sich der Betrüger um die Verkaufsumme aus dem Weiterverkauf bereichert.

Mit dieser Masche werden sowohl Sie als ursprünglicher Verkäufer um Ihr Geld aus dem Verkauf betrogen, als auch der nachfolgende Käufer, der trotz Zahlung das Fahrzeug wieder herausgeben muss und im schlimmsten Fall nicht entschädigt wird. Daher:

  • – Bestehen Sie immer auf eine persönliche Fahrzeugübergabe mit Unterzeichnung eines schriftlichen Kaufvertrags und Barzahlung. Lässt sich Ihr Gegenüber nicht darauf ein, kann das Anlass für Sie sein, skeptisch zu werden und den Kontakt abzubrechen.
  • – Eine Bestätigung einer Überweisung ist nicht gleichbedeutend mit einer tatsächlichen Zahlung und kann leicht gefälscht werden! Barzahlung ist besser.

2. Betrüger und falsche Reparaturkosten

Sie haben Ihr Auto erfolgreich verkauft, alles lief reibungslos und Sie überlegen schon, was mit dem Verkaufserlös so alles angestellt werden kann… Einige Tage nach dem Verkauf ruft ein vermeintlicher Freund oder eine Freundin des Käufers bei Ihnen an. Es gibt angeblich ein Problem: Kurz nach dem Kauf soll ein Defekt aufgetreten sein und Sie als Verkäufer sollen nun die Reparaturkosten teilweise oder vollständig tragen, da es Ihr Mangel an Sorgfalt ist, der hierfür verantwortlich sein soll. Der eigentliche Käufer kontaktiert Sie nicht selbst, weil er gerade nicht abkömmlich bspw. im Ausland unterwegs sei. Und dorthin, meist ins Ausland, sollen Sie nun eine bestimmte Summe auf ein Konto überweisen, von welcher dann die Reparatur bezahlt wird.

Achtung: Betrüger am Werk

  • – Es handelt sich um eine Betrugsmethode, bei die Täter Verkaufsvorgänge im Internet genau beobachten und im Anschluss an einen Fahrzeugverkauf den Verkäufer kontaktieren.
  • – Käufer selbst wissen in der Regel nichts von diesem Vorgehen, geschweige denn von dem angeblichen Schaden.
  • – Lassen Sie sich nicht vorschnell durch ein eventuell schlechtes Gewissen verleiten. Fragen Sie genau nach und verlangen Sie immer, den Käufer selbst zu sprechen, vielleicht auch zu einem späteren Zeitpunkt!

3. Der fiktive Schadensfall

Auf ein Fahrzeuginserat hin meldet sich ein Interessent bei Ihnen, der Ihr Auto kaufen möchte. Was ihn noch abhält, sind die hohen Versicherungskosten. Er fragt wie viel Sie für die Versicherung zahlen und daraufhin auch wo Sie versichert sind, da er oder sie die Kosten zwischen den Anbietern vergleichen will. Vielleicht fragt er/sie Sie nach Ihrem Auto-Kennzeichen und weiteren Fahrzeugdaten.

Diese Daten nutzt die vermeintliche interessierte Käufer-Partei, um bei Ihrer Versicherung im Namen einer nicht existierenden Werkstatt einen fiktiven Schaden einzureichen. Dieser Fahrzeugschaden ist bei Ihnen aber nie repariert worden. Falls es sich bei Ihrer Versicherung um eine mit Schadensfreiheitsrabattklassen handelt, könnte dieser Versicherungsbetrug für Sie zu einem höheren Versicherungsbeitrag führen. Daher:

  • – Vor dem Aufnehmen und Hochladen von Fahrzeugbildern ins Internet immer die Nummernschilder unkenntlich machen.
  • – Keine Information, weder mündlich noch schriftlich, über Ihre Fahrzeug-Versicherung oder Ihr amtliches Kennzeichen herausgeben.

4. Kein Vertragsschluss per E-Mail

Sie haben Ihr Auto inseriert und umgehend meldet sich ein Interessent: Er oder sie will das Kfz besichtigen und bittet, dass Sie einen Termin für die Fahrzeugbesichtigung bestätigen. Sie werden gebeten, Ihre Adresse per E-Mail zu bestätigen oder ein „Ok“ zu senden. In manchen Fällen wird auch lediglich eine Test-E-Mail mit der Bitte um Bestätigung geschickt.

Bei Mails dieser Art handelt es sich jedoch nicht um Anfragen nach einer Terminbestätigung, sondern nach einer Kaufvertragsbestätigung – meist zu einem deutlich niedrigeren Preis, als dem von Ihnen im Inserat angegebenen. Von diesem Zeitpunkt an besteht der Betrüger auf Vertragserfüllung, also den Verkauf des Fahrzeugs zum angeblich vereinbarten Preis.

Weigern Sie sich das Fahrzeug zu verkaufen oder haben es inzwischen an jemanden anderen verkauft, droht der Betrüger, rechtliche Schritte einzuleiten und Schadenersatz wegen Vertragsbruch/-nichterfüllung geltend zu machen. Mit Ihrer Bestätigung via E-Mail will er oder sie einen Beweis für einen gültigen Kaufvertrag haben. Vor Gericht kann der Betrüger damit sogar in manchen Fällen durchkommen.

5. Ausländische Notarkosten

Sie werden von einem Kaufinteressenten aus dem Ausland kontaktiert. Dieser möchte das von Ihnen inserierte Fahrzeug kaufen. Sie schließen einen Kaufvertrag ab und zur Fahrzeugübergabe will der Käufer einen Sachverständigen schicken, der das Fahrzeug, sofern alles in Ordnung ist gegen Barzahlung mitnimmt.

Nun die Masche: Laut eines Wettbewerbsgesetzes muss der zu versendende Kaufvertrag notariell beglaubigt werden. Für die Notarkosten müssen angeblich Sie, der Verkäufer, aufkommen. Damit dies aber nicht zu Ihrem Schaden ist und der Verkauf zu Stande kommt, wird der vereinbarte Kaufpreis vom Käufer zu Ihren Gunsten einfach um die Beglaubigungskosten erhöht. So entstehen Ihnen faktisch keine Kosten. Kurz vor dem Übergabetermin erhalten Sie dann doch eine Notarrechnung und sollen die Gebühr vorab überweisen. In der Annahme einer späteren Rückerstattung durch den höheren Verkaufspreis überweisen viele Verkäufer die vergleichsweise geringe Gebühr. Danach melden sich jedoch weder der vermeintliche Kaufinteressent noch der Sachverständige und die gezahlte Vorleistung ist verloren!

6. Keine digitalen Dokumente versenden

Im heutigen digitalen Kontext sind Sie Ihre Daten und Ihre Daten sind Sie. Gehen Sie daher äußerst vorsichtig mit vertraulichen Dokumenten, wie Ausweis- und Fahrzeugpapieren um! Diese erlauben es jedem der sie etwa in digitaler Form vorliegen hat, Ihre Identität anzunehmen und in Ihrem Namen zu handeln. Hierzu sind meist nicht einmal eine Manipulation dieser Dokumente oder ähnliches notwendig. Im schlimmsten Fall kann mit den digitalen Versionen dieser Dokumente ein Rechtsbruch z.B. ein Betrug unter Ihrem Namen begangen werden, woraus sehr unangenehme Folgen wie Strafverfolgung und dergleichen resultieren können.

Daher ist Vorsicht geboten: Scannen, kopieren und versenden Sie nie Fahrzeug- oder Ausweispapiere per E-Mail an Fahrzeuginteressenten!

Geben Sie nicht unbedarft Ihre Konto- oder PayPal-Daten heraus

Ein Alarmsignal ist, wenn der Käufer sich allem für die Zahlungsmodalitäten interessiert, aber wenig oder kein Interesse am Zustand des Fahrzeugs zeigt.

7. Die Vermittlungsgebühr

Es kann vorkommen, dass nachdem Sie ein Auto inseriert haben eine SMS oder Mail erhalten: Sie werden aufgefordert, Kontakt zu einer Vermarktungsfirma aufzunehmen. Diese gibt vor, Kaufinteressenten zu vermitteln und bietet auch Ihnen diesen Service geben eine Vermittlungsgebühr an. Diese liegt meist zwischen 59 und 119 Euro, ohne Garantie. Eventuell zahlen Sie – der Preis ist nicht allzu hoch, wenn dadurch das Autos schnell und zum gewünschten Preis verkauft wird. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass es wahrscheinlich ist, dass keine Vermittlungsmaßnahmen durchgeführt werden. Hier handelt es sich um eine äußerst zwielichtige Masche, die von regelrechten Briefkasten- und Scheinfirmen eingesetzt wird.

8. zu hoher Scheck

Diese Betrugsmache zeichnet sich dadurch aus, dass Kaufinteressenten aus dem Ausland Kontakt aufnehmen und meist sofort den Kaufpreis akzeptieren. Angeblich versehentlich wird ein weitaus höherer Scheck an den Verkäufer ausgestellt, als der vereinbarte Kaufpreis beziffert. Der Differenzbetrag soll dann entweder in bar übergeben oder per Bargeldtransfer überwiesen werden. Der Haken an der Sache: Nach einigen Tagen platzt der erst gutgeschriebene Scheck und im schlimmsten Fall sind sowohl Auto als auch die gezahlte Differenzsumme weg.

In keinem Fall: Bargeldtransfer

Geld-Überweisungen mittels Bargeldtransfer über Western Union, MoneyGram oder dergleichen werden leider häufiger instrumentalisiert, um ein falschen Treuhandservice oder den klassischen „Scheckbetrug“ abzuziehen. Derartige Bargeldtransfer-Dienste sind für Transferaktionen zwischen bekannten Personen, auf Vertrauensbasis, gedacht. Sie sind nicht für Zahlungen im Online-Autohandel geeignet.

9. Trickbetrügereien

Jüngst berichten uns Verkäufer, dass sie von vermeintlichen Kauf-Interessenten angeschrieben werden, die ihnen beispielsweise Kunstwerke als Gegenleistung für ein Fahrzeug anbieten. Typisch für Online-Trickbetrug ist die eher vage Bezugnahme auf das Inserat und das bemühte Um-Vertrauen-Ringen sowie das langatmige Erklären, warum und wie das „Gegengeschäft“ zustande kommen soll. Oft werden mitleidserregende Geschichten konstruiert und Not-Situationen ausführlich geschildert. Echte Kauf-Interessenten werden Ihnen wahrscheinlich nicht im ersten Schritt Geld oder Wertgegenstände anbieten, noch bevor sie Informationen zum Fahrzeuge eingeholt haben!

10. Gefälschte oder betrügerische E-Mails

Mit sogenannten „Phishing“ E-Mails versuchen Betrüger, an Ihre Log-In-Daten zu kommen. Die E-Mails, die von falschen URLs wie beispielsweise klassik-trader.com oder classic-trader.pro versendet werden, fordern dazu auf, einen Link zu klicken, der auf eine gefälschte Login-Seite führt. Diese Seiten laufen nicht unter unserer URL classic-trader.com/, sondern unter anderen, obskuren Adressen. Geben Sie dort unter keinen Umständen ihr Passwort preis! Im Zweifelsfall kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected].

Sicher Klassiker verkaufen – Fazit

Seien Sie aufmerksam, wenn Sie per E-Mail, SMS oder andere Kanäle kontaktiert werden und aufgefordert werden, einen Link zu klicken oder persönliche Daten anzugeben! Besonders in jüngerer Zeit haben Betrüger versucht darüber Phishing zu betreiben. Im Zweifel kontaktieren Sie uns über unsere Website oder Ihren Account Manager!

Autor: Classic Trader

Die Classic Trader Redaktion besteht aus Oldtimer-Enthusiasten, die Euch mit spannenden Geschichten versorgen. Kaufberatungen, unsere Traum Klassiker, Händlerportraits und Erfahrungsberichte von Messen, Rallyes und Events. #drivenbydesire

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