Importfahrzeuge und EU-Zulassungen – Tipps von der GTÜ

Importfahrzeuge 1

Der Handel mit Oldtimern boomt seit Jahren. Kenner der Branche sehen den deutschen Markt zwar bereits als leergefegt an, doch kommen ungebremst und permanent Importfahrzeuge als Nachschub aus der ganzen Welt. Ein großer Teil der eingeführten Autos stammt aus den USA. Wer von dort importieren möchte, sollte sich vorher gut informieren.

Qualität und Zustand

Fahrzeuge aus den USA befinden sich oftmals in einem schlechteren Zustand, als es auf den ersten Blick scheint. Manche Fahrzeuge wurden nicht fachkundig und regelmäßig gewartet, bei anderen wurden Reparaturen in schlechter Qualität ausgeführt. Zudem gibt es in vielen US-Staaten keine technische Überwachung. Deshalb sollte man US-Fahrzeuge vor dem Kauf gründlich prüfen oder von einem Kfz-Sachverständigen checken lassen. Von einem Kauf auf Basis von übermittelten oder veröffentlichten Bildern ist dringend abzuraten.

Importfahrzeuge 3 Chevrolet Corvette

Import und Zoll

Fahrzeuge, die außerhalb der EU gekauft wurden, müssen bei der Einfuhr in die EU verzollt werden. Die Importzölle variieren zwischen den einzelnen EU-Ländern. In Deutschland fallen eine Einfuhrabgabe in Höhe von 10 Prozent und die Einfuhrumsatzsteuer von 19 Prozent an. Der Käufer kann jedoch auch festlegen, das Fahrzeug über ein Land mit günstigeren Zöllen, wie zum Beispiel die Niederlande, zu importieren. Wenn der Oldtimer dann weiter nach Deutschland überführt wird, ist kein Zoll mehr fällig, da innerhalb der EU Importe generell zollfrei sind. Für eine erste Zulassung in Deutschland ist bei Nicht-EU-Importen der Zollnachweis zwingend erforderlich. Sollte dieser nicht erbracht werden können, muss unter Umständen das Fahrzeug ein weiteres Mal verzollt werden. Im Regelfall übernimmt die Importfirma, die den Transport über den großen Teich organisiert, auch die Zollformalitäten.

Papiere der Importfahrzeuge

Fahrzeuge aus den USA haben aus dem Bundesstaat, in dem sie zuletzt zugelassen waren, einen sogenannten „Title“ als Zulassungsdokument. Dieser entspricht dem Fahrzeugbrief und dient in Deutschland als Nachweis für das Datum der Erstzulassung. Der Title enthält keine technischen Daten, lediglich die Marke und die Fahrgestellnummer. Leider ist oftmals nur das Baujahr und nicht das genaue Erstzulassungsdatum enthalten. In diesem Fall wird durch die Zulassungsstelle in Deutschland der 01.07. als fiktives Datum des entsprechenden Baujahres festgelegt. Wichtig ist, dass der Title vorhanden ist und die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs mit der darin eingetragenen Nummer exakt übereinstimmt. Zudem wird ein korrekter Kaufvertrag benötigt.

Fahrgestellnummer

Amerikanische Fahrzeuge haben bis in die 1980er Jahre hinein keine eingeschlagene Fahrgestellnummer. In der Regel ist die Fahrgestellnummer auf dem Fabrikschild im Motorraum, der A-Säule oder der Fahrertür angebracht. Wichtig ist, dass dieses Fabrikschild vorhanden und gut lesbar ist. Oftmals wird es überlackiert oder nach Blecharbeiten nicht wieder angebracht. Ab den 1970er Jahren wurde die Fahrgestellnummer hinter der Windschutzscheibe gut sichtbar auf einem Blech angebracht, um so Kontrollen zu vereinfachen. Ab Erstzulassung 01.10.1969 muss die Fahrgestellnummer – falls nicht vorhanden – vorne rechts im Motorraum nachträglich eingeschlagen werden.

Umrüstungen der Importfahrzeuge

Je nach Baujahr des Fahrzeugs sind für den Verkehr in Deutschland einige Umrüstungen notwendig. Von einigen Vorschriften kann die Zulassungsstelle dann eine Ausnahme genehmigen, wenn der Umbauaufwand als überproportional teuer und damit unverhältnismäßig dargestellt werden kann. Generell müssen alle Fahrzeuge mit einer Wegfahrsperre und einer Warnblinkanlage ausgerüstet sein. Diese müssen gegebenenfalls nachträglich eingebaut werden. Auch sind in Deutschland amerikanische Scheinwerfer, sogenannte „Sealed Beams“, nicht zulässig und müssen gegen europäische Scheinwerfer ausgetauscht beziehungsweise ihre Wirkung nachgewiesen werden. Dies ist in der Regel unproblematisch. Seit dem 01.01.1970 dürfen Fahrzeuge in Deutschland hinten nicht mehr rot blinken. Bei Pkw mit einer Erstzulassung bis zum 12.02.1981 befürwortet die entsprechende StVZO-Richtlinie eine Ausnahmegenehmigung, die jedoch von der Zulassungsstelle erteilt werden muss. Nach diesem Stichtag zugelassene Fahrzeuge müssen generell auf gelbe Blinker umgerüstet werden. Unter Umständen werden für spezielle Umrüstungen Gutachten benötigt, die nicht selten den Kaufpreis des betreffenden Fahrzeugs übersteigen.

Importfahrzeuge 2 Mercedes Benz SL 107

Vollabnahme der Importfahrzeuge

Importfahrzeuge aus den USA benötigen in Deutschland für die Zulassung eine „Vollabnahme“ gemäß § 21 StVZO, da sie in der Regel keine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzen. Hierzu wird durch die Technische Prüfstelle des entsprechenden Bundeslandes ein Gutachten nach § 21 StVZO gefertigt, das die technischen Daten des Fahrzeugs beschreibt und eine Aussage über dessen Verkehrssicherheit enthält. Dieses Gutachten dient als Grundlage zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis für das entsprechende Fahrzeug durch die Zulassungsstelle. Neben der Betriebserlaubnis kann bei Fahrzeugen ab einem Alter von 30 Jahren auch ein H-Kennzeichen-Gutachten nach § 23 StVZO erstellt werden. Da seit einiger Zeit die Gutachten nach § 21 und § 23 auch getrennt voneinander gefertigt werden können, kann das H-Kennzeichen-Gutachten auch von einem GTÜ-Prüfingenieur erstellt werden. Ebenso kann die GTÜ mit ihrem umfangreichen Oldtimerarchiv bei der Beschaffung von fehlenden technischen Daten oder Nachweisen behilflich sein. Da dort auch sehr exotische Fahrzeuge archiviert sind, kann die GTÜ oftmals auch weiterhelfen, wenn andere Anbieter keine Daten mehr ermitteln können.

Importfahrzeuge 4 Chevrolet Corvette


Die GTÜ ist die größte amtlich anerkannte Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger in Deutschland. Über 2.800 selbstständige, hauptberuflich tätige Kfz-Sachverständige und deren qualifizierte Mitarbeiter prüfen bundesweit in mehr als 15.000 Kfz-Betrieben sowie in eigenen Prüfstellen.
Weitere Informationen zu Wartung und Pflege von Oldtimern unter:
www.gtue.de/classic


Text Alex Piatscheck Fotos Daimler AG, Ford Motor Company, General Motors

Autor: Classic Trader

Die Classic Trader Redaktion besteht aus Oldtimer-Enthusiasten, die Euch mit spannenden Geschichten versorgen. Kaufberatungen, unsere Traum Klassiker, Händlerportraits und Erfahrungsberichte von Messen, Rallyes und Events. #drivenbydesire

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