Ihr gutes Recht | Matching Numbers – Welche Komponenten müssen erfasst sein?

Matching Number Typenschild Mercedes-Benz 300 SL

In einem früheren Beitrag waren wir auf die Anforderung Matching Numbers eingegangen. Es stand die Frage aus, welche Komponenten von Matching Numbers erfasst sind, wenn diese Formulierung ohne ausdrückliche Konkretisierung auf bestimmte Bauteile verwendet wird.

Mit dieser Frage hatte sich das OLG Stuttgart auseinanderzusetzen. Zum Zeitpunkt des ersten Beitrages stand das Urteil noch aus. In dem Rechtsstreit waren die Schulungsinhalte großer Sachverständigenorganisationen, die Auffassung von Gutachtern und auch die Darstellung von Dr. Gundula Tutt in ihrem Buch „Automobiler Fachwortschatz“ eingeflossen.

Frau Tutt vertritt dort die Auffassung, es müssten all die Komponenten erfasst sein, welche in den Erstauslieferungspapieren mit einer Nummer benannt sind.

Dieser Auffassung schloss sich das OLG Stuttgart nicht an. Das OLG Stuttgart stellte darauf ab, die umgangssprachliche Verwendung in weiten Teilen der Oldtimerszene beinhalte, dass von der Bezeichnung „Matching Numbers“ dann, wenn mit der Verwendung dieser Bezeichnung keine konkreten Bauteile benannt sind, lediglich die Übereinstimmung von Fahrgestellnummer und Motornummer erfasst sind.

Da diese Auffassung in weiten Teilen der Oldtimerszene nicht geteilt wird und der Schulungsinhalt größerer Sachverständigenorganisationen dahin geht, dass bei vorbehaltloser Verwendung der Bezeichnung sämtliche in den Erstauslieferungspapieren mit Nummern benannte Bauteile dem Charakteristikum entsprechen müssen, empfehle ich dringend, sich nicht in die Unsicherheit zu begeben, die Bezeichnung „Matching Numbers“ ohne Konkretisierung zu verwenden. Sicherer ist es, konkret zu bezeichnen, welche Bauteile „Matching“ sein sollen. So stellt beispielsweise die Vereinbarung „Matching Numbers Motor“ eindeutig dar, dass nur der Motor von dieser Vereinbarung erfasst ist.


Fotos Mercedes-Benz AG

Autor: Dr. Götz Knoop

Dr. jur. Götz Knoop ist Fachanwalt Verkehrsrecht und Spezialist Oldtimerrecht. In seiner Kolumne "Ihr gutes Recht" gibt er praxisnahe Informationen zu juristischen Fragen rund um Old- und Youngtimer.

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