Ihr gutes Recht | Japan-Importe: Rechtlicher Umgang mit Standschäden

Japan-Importe Bremerhaven Hafen

Fahrzeuge, welche aus Japan importiert werden, erscheinen recht verlockend. In der Regel haben diese Japan-Importe eine geringe Laufleistung. Japan ist ein in der Küstenregion dicht besiedeltes Land. Gerade diese Besonderheit bringt es mit sich, dass Fahrzeuge relativ wenig gefahren werden. Gegenüber den Fahrzeugen, die in Europa gelaufen sind, haben japanische Fahrzeuge nahezu eine jungfräuliche Laufleistung. Vergleicht man die geringe Laufleistung mit dem Fahrzeugalter wird deutlich, dass die Fahrzeuge mehr gestanden haben, als sie gefahren wurden. Damit wird auch das Problem drohender Standschäden deutlich. Die Dichtungen in den Fahrzeugen sind spröde geworden. Kaum werden die Fahrzeuge wieder etwas bewegt, reißen Dichtungen auf, es kommt zu Undichtigkeiten und entsprechend anderen Fehlfunktionen.

Das leidige an Standschäden besteht in kaufrechtlicher Hinsicht darin, dass diese Standschäden nicht sogleich auftreten, sondern erst dann, wenn die Fahrzeuge wieder einigermaßen bewegt werden. Aus Sicht des Verkäufers könnte man annehmen, dass das doch dann Sache des Kunden sei. Dieser Ansatz ist aber zu kurz gedacht. Seit Einführung der 6-monatigen Vermutungsregelung gilt bei all den Erscheinungen, die innerhalb der ersten 6 Monate zu Tage treten, die Vermutung, dass diese schon bei Gefahrübergang vorlagen oder zumindest dem Grunde nach angelegt waren.

Hat ein hiesiger Händler also Japan-Importe an den Kunden veräußert, der Kunde bleibt innerhalb der ersten 6 Monate liegen, wird also vermutet, dass dieser Schaden auch schon bei Gefahrübergang vorlag oder zumindest dem Grunde nach angelegt war. Hier wird deutlich, dass die Standschäden dem Händler „auf die Füße fallen“ und er für deren Beseitigung einstehen muss.

Japan-Importe – Die Kehrseite der niedrigen Laufleistung

Bei derartigen Japan-Importen auf das Vermittlungsgeschäft zurückzugreifen, erscheint schwierig umsetzbar. Schließlich müsste der hiesige Händler einen Kaufvertrag zwischen dem japanischen Verkäufer und dem deutschen Erwerber vermitteln. Eine Variante, die allenfalls theoretisch denkbar ist, praktisch aber wohl kaum umsetzbar wäre.

Verbliebe jedenfalls die Möglichkeit im Text des Vertrages darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug Standschäden aufweist. Da man die Standschäden typischerweise bei Veräußerung noch nicht benennen kann (man vermutet diese ja nur), ist es auch nicht sicher, ob der allgemeine Hinweis auf Standschäden dann für eine Enthaftung ausreicht.

Diese Erwägungen zeigen, dass es heikel ist, mit japanischen Importen Handel zu treiben. Wohl die beste Variante besteht darin, die Fahrzeuge zunächst selbst einige Monate zu fahren, damit Standschäden tatsächlich auftreten und diese dann vor Veräußerung beseitigt werden können.

Neben der Problematik der Standschäden gilt es selbstverständlich, die notwendigen Umrüstvorschriften einzuhalten. Auch mir ist bekannt, dass es durchaus Prüfingenieure gibt, die bereitwillig über die ein- oder andere Umrüstvorschrift hinwegsehen. Die Rechtsprechung ist aber eindeutig. Wer ein Fahrzeug mit deutscher Abnahme verkauft, schuldet nicht nur das Dokument, sondern ein Fahrzeug, welches tatsächlich den deutschen Vorschriften entspricht. Auch derartige Großzügigkeiten der Prüfingenieure fallen also dem Händler auf die Füße.

Kalkuliert die man die Umrüstung und die Beseitigung der Standschäden in den Verkaufspreis ein, dürfte auch der Preisvorteil deutlich schrumpfen. Diese Variante hat aber jedenfalls den Vorteil, dass juristischer Ärger etwas mehr in den Hintergrund rückt.


Fotos bremenports GmbH & Co. KG

Autor: Dr. Götz Knoop

Dr. jur. Götz Knoop ist Fachanwalt Verkehrsrecht und Spezialist Oldtimerrecht. In seiner Kolumne "Ihr gutes Recht" gibt er praxisnahe Informationen zu juristischen Fragen rund um Old- und Youngtimer.

Weitere Artikel

CT0324-Magazin-Mockups

Classic Trader Magazin 3/2024 – Garagengold

Das neue Classic Trader Magazin 3/2024 ist da! Wir werfen einen Blick auf das „Garagengold“ – besonders teure und werthaltige Automobile, und auf Autos mit besonders gutem PS-Preis-Verhältnis.  weiterlesen Classic Trader Magazin 3/2024 – Garagengold

Dennis Adler Ferrari Motorbuch Verlag Cover

Buchtipp | Ferrari – Leidenschaft und Emotionen seit 1947

Larger than live – Enzo Ferrari war kein großer Rennfahrer, kein genialer Motorenmann und seine Fahrer waren ein für ihn notwendiges Übel. weiterlesen Buchtipp | Ferrari – Leidenschaft und Emotionen seit 1947

Oberbayerische Meister-Classic 2024 OMC

Startplatz bei der Oberbayerischen Meister-Classic zu gewinnen

Classic Trader verlost in Kooperation mit der Kfz-Innung München-Oberbayern einen Startplatz bei der Oberbayerischen Meister-Classic 2024! weiterlesen Startplatz bei der Oberbayerischen Meister-Classic zu gewinnen