Ihr gutes Recht | Elektronik-Probleme vor Gericht, auch dort unberechenbar

Elektronik-Probleme BMW 750iL 7er E32 1986

Es wird immer wieder darüber diskutiert, ob Fahrzeuge mit zunehmenden elektronischen Schaltungen noch Klassiker werden oder nicht. Richtig ist sicherlich, dass die Lösung von Elektronik-Problemen besondere Herausforderungen stellt. Häufig ist es schwierig, die Ursache für Fehlermeldungen zu finden, dies insbesondere dann, wenn die Ursache nur sporadisch auftritt.

Führt man gerichtliche Auseinandersetzungen hinsichtlich solcher Fahrzeuge, die an Elektronik-Problemen leiden, trägt sich die Unberechenbarkeit derartiger Elektronik-Probleme in den Rechtsstreit hinein. Wir betrachten im Folgenden, was es zu beachten gibt.

Elektronik-Probleme – Beweismittel sammeln und dokumentieren

Dann, wenn man vor Gericht um ein Fahrzeug streitet, muss man die Mangelhaftigkeit nachweisen. Dies ist keine Besonderheit, gilt aber auch bei Elektronik-Problemen, bereitet dort aber häufig Probleme. Gerade bei solchen Elektronik-Problemen, die nur sporadisch auftreten, kann die Nachweisbarkeit zu einer echten Hürde werden. Gang und gebe ist es, die Mangelhaftigkeit durch ein Sachverständigengutachten nachzuweisen. Man beantragt bei Gericht also, ein gerichtliches Sachverständigengutachten hinsichtlich der behaupteten Mangelhaftigkeit einzuholen.

Dies bedeutet natürlich, dass der gerichtliche Sachverständige in der konkreten Situation des Besichtigungstermines die Mangelhaftigkeit dann auch nachvollziehen kann. Da gerade Elektronik-Probleme nur sporadisch auftreten kann es schnell passieren, dass im Besichtigungstermin der Fehler gerade nicht auftritt.

Daher gilt gerade bei Elektronik-Problemen, dass man sämtliche Beweismittel sammelt und dokumentiert. Führt man einen Rechtsstreit als Verbraucher mit einem Unternehmer, kommt einem die Beweiserleichterung zu Gute, dass man nur das sogenannte Mangelerscheinungsbild darstellen muss. Tritt dieses Erscheinungsbild innerhalb der ersten 6 Monate auf muss man noch nicht einmal nachweisen, dass dies bei Gefahrübergang schon bestand.

Elektronik-Probleme Check

Man muss sich also Mühe geben, das Erscheinungsbild der Elektronik-Probleme zu konkretisieren und unter Beweis zu stellen. Da man sich auf die Nachvollziehbarkeit im Sachverständigen-Termin nicht verlassen kann, muss man auch alle anderen Beweismittel mit aufführen, so insbesondere das Zeugnis solcher Personen, die das Mangelerscheinungsbild selbst erlebt und wahrgenommen haben.

Wichtig ist es auch, dass die Fehlerspeicher im Fahrzeug nicht gelöscht werden und deren Inhalt dokumentiert wird. Ist der Fehlerspeicher erst einmal gelöscht und der Inhalt nicht dokumentiert, wird es schwierig, nachzuweisen, dass ein Fehler entstanden ist.

Tatsächlich bedeutsam dürften Elektronikprobleme bei der Fahrzeuggeneration werden, für deren Betrieb externe Dienste erforderlich sind. Die Diebstahlsicherung, welche auf einem Server des Herstellers nachschaut, ob irgendetwas gegen den Start des Motors spricht kommt eventuell gar nicht mehr klar, wenn der Hersteller den Server nicht mehr betreibt, oder auch nur die Schnittstelle ändert.

Irreale Zukunftsmusik denken Sie? Mitnichten. Derzeit bringen viele Hersteller solche Fahrzeuge auf den Markt. Zu nennen ist nicht nur ein Elektroauto eines amerikanischen Herstellers, auch deutsche Hersteller schlagen diese Richtung ein. Dies nicht nur bei Elektroautos, sondern auch bei Verbrennern. Wie sich zum Beispiel bei Fahrzeugen, bei denen Sie im Winter die Standheizung hinzu buchen können, die Änderung der Schnittstelle für die Ansteuerung der Heizung auswirkt, kann niemand verlässlich vorhersagen. Daraus erwachsen dann auch juristisch ganz neue Probleme. Was hat man schließlich von seinem Eigentum, wenn das Fahrzeug keinen Meter mehr fährt.


Fotos BMW AG

Autor: Dr. Götz Knoop

Dr. jur. Götz Knoop ist Fachanwalt Verkehrsrecht und Spezialist Oldtimerrecht. In seiner Kolumne "Ihr gutes Recht" gibt er praxisnahe Informationen zu juristischen Fragen rund um Old- und Youngtimer.

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