ADAC Ratgeber Serie: Import aus Nicht-EU-Ländern

Import

Der Import von Oldtimern ist nicht durch Zollregelungen eingeschränkt, es darf also grundsätzlich jedes Fahrzeug – unabhängig von Zustand und Alter – nach Deutschland eingeführt werden.

Zoll beim Import aus nicht-EU-Ländern

Die Zollanmeldung/Deklaration muss beim ersten Zollamt der EU, in dem das Fahrzeug auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg ankommt, vorgenommen werden. Zum Beispiel beim belgischen Zoll, wenn das Fahrzeug aus den USA nach Antwerpen verschifft wurde, oder beim schwedischen Zoll, wenn es von Norwegen über Schweden nach Deutschland gebracht werden soll. An dieser Außengrenze der EU können Sie die Verzollung gleich komplett erledigen. Sie dürfen sich aber auch einen Einfuhrbeleg (Transitschein) aushändigen lassen und mit diesem dann beim Zollamt Ihres Wohnortes vorsprechen und dort den Zollvorgang abschließen. Für einen Pkw (Tarifposition 8703) müssen zehn Prozent Zoll und 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden; für ein Motorrad (Tarifposition 8711) je nach Hubraum bis 250 ccm acht Prozent, über 250 ccm sechs Prozent Zoll und ebenfalls 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer.

Import

Der Einfuhrzoll wird berechnet auf den Wert des Fahrzeuges zum Zeitpunkt der Einfuhr – in der Regel der Kaufpreis – plus Verpackungs- und Frachtkosten; die Einfuhrumsatzsteuer wird berechnet auf Kaufpreis plus Verpackungs- und Frachtkosten plus Einfuhrzoll. Als Nachweis dafür, dass der Einfuhrvorgang erledigt ist, bekommt der Einführer vom Zollamt eine so genannte Zoll-Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die spätere Zulassung des Fahrzeuges unbedingt benötigt wird. Es kann sein, dass dort, wo die Zollanmeldung vorgenommen wird, auch eine Zollsicherheit, d. h. Kaution, hinterlegt werden muss. Sie soll sicherstellen, dass die Einfuhrabgaben auch wirklich im Zielland bezahlt werden oder bei einem Transit das Fahrzeug auch wieder ausgeführt wird. Die Kaution wird bei der Ausreise wieder zurückerstattet, mit der eigentlichen Zollforderung verrechnet oder muss ggf. nach der Verzollung in Deutschland von der Zollbehörde zurückgefordert werden, wo die Zollanmeldung erfolgte. Erfolgt die Zollanmeldung bei einem deutschen Zollamt, kann auch die Vorauszahlung der Kfz-Steuer verlangt werden.

Notwendiger Ursprungsnachweis bei Import aus dem Ausland

Die EU hat mit vielen Ländern, wie beispielsweise der Schweiz und Norwegen, so genannte Präferenzabkommen geschlossen. Denen zufolge entfällt bei der Einfuhr die Zollzahlung, aber nicht die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer. Der Ursprungsnachweis (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1) kann nur erstellt werden, wenn es sich bei dem Fahrzeug um ein Produkt der EU oder des präferenzbegünstigten Landes handelt. Der Ursprungsnachweis kann folglich nicht für Fahrzeuge, die beispielsweise in den USA oder Japan hergestellt wurden, ausgestellt werden. Sammlungsstücke: Traum eines jeden Sammlers ist es, bei der Einfuhr in den Genuss des für „Sammlungsstücke“ vorgesehenen ermäßigten Abgabensatzes von insgesamt sieben Prozent zu kommen.

American Classic Car Appraisal

Der hierfür festgelegte Zolltarif wurde in der Vergangenheit in Europa oft sehr unterschiedlich gehandhabt und so waren die niederländischen Hafenzollämter meist großzügiger als die deutschen, was die Einstufung von alten Fahrzeugen als „Sammlungsstücke“ betrifft. In der kombinierten Nomenklatur der EU wurde eine neue Formulierung aufgenommen. Den neuesten Gesetzestext finden Sie im Amtsblatt der EU: L273 vom 31.10.2018. Große Teile des bisherigen Textes, die aufgrund unklarer Formulierungen in einzelnen Mitgliedsländern der EU für unterschiedliche Interpretationen sorgten, sind entfallen. Dies betrifft vor allem die Anforderungen an den „geschichtlichen und völkerkundlichen Wert” der eingeführten Kraftfahrzeuge.

Import: Kriterien für Sammlerstück-Status

Sammlerkraft- und -luftfahrzeuge von geschichtlichem oder völkerkundlichem Wert sind jene, die:

a) sich in ihrem Originalzustand befinden, d. h. an denen keine wesentlichen Änderungen an Fahrgestell, Karosserie, Lenkung, Bremsen, Getriebe, Aufhängesystem, Motor oder Kotflügel usw. vorgenommen wurden. Instandsetzung und Wiederaufbau ist zulässig, defekte oder verschlissene Teile, Zubehör und Einheiten können ersetzt worden sein, sofern sich das Kraft- oder Luftfahrzeug in historisch einwandfreiem Zustand befindet. Modernisierte oder umgebaute Kraft- und Luftfahrzeuge sind ausgeschlossen;

b) im Fall von Kraftfahrzeugen mindestens 30, im Fall von Luftfahrzeugen mindestens 50 Jahre alt sind;

c) einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen. Die erforderlichen Eigenschaften für die Aufnahme in eine Sammlung, wie verhältnismäßig selten, normalerweise nicht ihrem ursprünglichen Zweck entsprechend verwendet, Gegenstand eines Spezialhandels außerhalb des üblichen Handels mit ähnlichen Gebrauchsgegenständen und von hohem Wert, werden für Kraft- und Luftfahrzeuge, die die zuvor genannten drei Kriterien erfüllen, als gegeben angesehen. Zu dieser Position gehören auch folgende Sammlerstücke:

— Kraft- und Luftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Herstellungsdatum nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis im Einsatz waren,

— Rennkraftfahrzeuge und Rennluftfahrzeuge, die nachweislich ausschließlich für den Motorsport entworfen, gebaut und verwendet worden sind und bei angesehenen nationalen und internationalen Ereignissen bedeutende sportliche Erfolge errungen haben.

Teile und Zubehör für Kraft- und Luftfahrzeuge werden in diese Position eingereiht, sofern es sich um Originalteile oder Originalzubehör handelt, ihr Alter (bei Kraftfahrzeugen) mindestens 30 bzw. (bei Luftfahrzeugen) mindestens 50 Jahre beträgt und sie nicht mehr hergestellt werden. Nachbildungen und Nachbauten sind ausgeschlossen, es sei denn, sie erfüllen selbst die drei oben genannten Kriterien.“ Wichtig ist, dass der Einführer sein Fahrzeug gleich bei der Zollanmeldung als „Sammlungsstück“ (Tarifposition 9705) deklariert. Die Entscheidung, ob es tatsächlich als solches eingestuft wird, trifft aber letztendlich das zuständige Hauptzollamt. Deshalb sollten Sie mit dem Zoll bereits vor dem Kauf des Fahrzeuges Rücksprache halten.



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Fotos Classic Trader, VSOC

Autor: Classic Trader

Die Classic Trader Redaktion besteht aus Oldtimer-Enthusiasten, die Euch mit spannenden Geschichten versorgen. Kaufberatungen, unsere Traum Klassiker, Händlerportraits und Erfahrungsberichte von Messen, Rallyes und Events. #drivenbydesire

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